Schiffsuntersuchungskommission

SUK Schweiz und unsere Rolle
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Schweizerische Schiffsuntersuchungskommission (SUK)

In allen Rheinanliegerstaaten gibt es Schiffsuntersuchungskommissionen (SUK). Ihre Aufgabenstellung und Funktion beruhen auf Grundsätzen, die 1815 in der Schlussakte des Wiener Kongresses konzipiert und 1868 in der revidierten Rheinschifffahrtsakte «Mannheimer Akte» festgelegt wurden.

Die Untersuchungskommission prüft, ob die Bestimmungen über Bau, Einrichtung und Ausrüstung eingehalten sind und lässt das Fahrzeug durch Erteilung des Schiffsattestes, das seine Fahrtauglichkeit bescheinigt, zum Verkehr zu. Die Gültigkeitsdauer des Schiffsattestes ist befristet. Zwecks Verlängerung der Gültigkeit müssen die Fahrzeuge in Zeitabständen je nach Erhaltungszustand einer Nachuntersuchung unterzogen werden.

Für die Amtsperiode vom 1.01.2020 bis 31.12.2023 ist Herr Florian Faber, Managing Director der INCASE AG, als stellvertretender Präsident in die Schiffsuntersuchungskommision Basel gewählt worden.

Fachkommissionen

Das zeichnet uns aus

Als unabhängiges Sachverständigenbüro für Schadensdienstleistungen und als technische Sachverständige im Bereich Maschinenbau und Schwerguttransport stehen wir Ihnen mit Expertise und Know-How zur Seite. Ein hohes Mass an Flexibilität ist für uns selbstverständlich. Wir passen uns Ihren Bedürfnissen als Kunde an und erarbeiten umfassende Lösungen für Sie. Zudem erweitern wir unsere technischen Prüfanlagen und Prüfverfahren stetig, sodass wir immer auf dem neuesten Stand sind.